SPORTWAFFEN

Freie  Sportwaffen und Zubehör aus Nachlässen oder von Privatpersonen zu verkaufen.

!!! Achtung !!! Wir sind keine Waffenhändler! Wir vermitteln Sie direkt weiter an unseren Kunde (Verkäufer).

      

      

Achtung: Der Erwerb und Besitz von Softair Waffen mit einer Geschossenergie unter 0,5 Joule ist erlaubnisfrei ab 14 Jahren. Sie unterliegen jedoch dem Führverbot nach §42 aus dem Waffengesetz.

   

 

 

Artikel mit Altersbeschränkung - erwerbbar ab dem vollendeten 18. Lebensjahr!

   
 
ERWERB UND BESITZ VON SOFTAIR-, DRUCKLUFT-, FEDERDRUCKWAFFEN UND CO2-WAFFEN MIT F-ZEICHEN
Der Erwerb und Besitz von Softair-, Druckluft-, Federdruckwaffen und Co2-Waffen mit F-Zeichen ist erlaubnisfrei ab 18 Jahren. Geschosse dafür sind ohne jede Altersbeschränkung frei erwerb- und besitzbar  
FÜHREN VON SOFTAIR-, DRUCKLUFT-, FEDERDRUCKWAFFEN UND CO2-WAFFEN MIT F-ZEICHEN
Das Führen von Softair-, Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen mit F-Zeichen ist erlaubnispflichtig. Eine Waffe führt nur, wer die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung,
Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Es wäre hier ein Waffenschein notwendig (kein kleiner Waffenschein– dieser ist hierfür nicht gültig).
SCHIESSEN MIT SOFTAIR-, DRUCKLUFT-, FEDERDRUCKWAFFEN UND CO2-WAFFEN MIT F-ZEICHEN

Jedes Schießen außerhalb von Schießstätten ist erlaubnispflichtig (§ 12 Abs. 4 Satz 1 WaffG). Ausnahmen gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG:
Ein Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis ist zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie
von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.

TRANSPORT VON SOFTAIR-, DRUCKLUFT-, FEDERDRUCKWAFFEN UND CO2-WAFFEN MIT F-ZEICHEN
Eine Waffe wird transportiert, wenn diese nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert wird, sofern der Transport der Waffe zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck
oder im Zusammenhang damit erfolgt. Eine Waffe ist nicht zugriffsbereit, wenn Sie in einem verschlossenen Behältnis (z.B. abgeschlossener Waffenkoffer, fest verschlossener Karton mit festem Klebeband umwickelt) mitgeführt wird.
AUFBEWAHRUNG VON ERLAUBNISFREIEN WAFFEN UND MUNITION (AB EINEM ALTER VON 18 JAHREN ERWERBBAR)
Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände Abhandenkommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen.
Unbefugt oder nicht berechtigt für den Umgang mit „freien“ Waffen und Munition sind Personen, die noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben. Eine Aufbewahrung in einem verschlossenen Behältnis ist ausreichend.
DAS DEUTSCHES WAFFENGESETZ
Unter folgendem Link finden sie das deutsche Waffengesetz. Dort finden sie zu allen aufgeführten Punkten detaillierte Informationen.
https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/BJNR397010002.html
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Alle Informationen dieser Seite wurden mit größtmöglichster Sorgfalt recherchiert und erstellt. Wir können trotzdem keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit übernehmen.
Dieser Text stellt keine Rechtsberatung dar. Alle von uns angebotenen Waffen entsprechen den gesetzlichen Bestimmungen unseres Landes.